FinanzierungLeistungen aufgrund von Beiträgen
Die Stiftung RETAVAL wird ausschliesslich durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber finanziert. Die Arbeitnehmerbeiträge werden monatlich vom Lohn abgezogen. Sämtliche Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) werden durch den Arbeitgeber für den vergangenen Monat innert der ersten zehn Tage des Folgemonats an die Stiftung überwiesen.
Die Finanzierung der Leistungen erfolgt nach dem Umlageverfahren. Die Beiträge finanzieren ausschliesslich die gewährten Vorpensionierungs-leistungen. Es findet keine Kapitalisierung statt, die RETAVAL bildet kein individuelles Sparkapital pro aktive Versicherte. Aus diesem Grund wird keine Leistung an Versicherte überwiesen, welche die Kasse vor der vorzeitigen Pensionierung verlassen.
Sichere Anlagen
Die Anlagetätigkeit wird durch die Vorsorgeeinrichtung CAPAV (Pensionskasse der Bauhandwerksbetriebe des Kantons Wallis) wahrgenommen. Da sie die mit damit verbundenen Risiken trägt, kann RETAVAL auf die Bildung von Wertschwankungsreserven verzichten.
Die Finanzierung der Stiftung RETAVAL ist langfristig ausgerichtet und die Schwankungen der Finanzmärkte haben keinen Einfluss. Diese stabile Lage erlaubt es den Versicherten und den Arbeitgebern, sich jederzeit vertrauensvoll an uns zu wenden.