GovernanceTransparent organisiert

RETAVAL ist als Institution nicht der obligatorischen beruflichen Vorsorge gemäss BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge) unterstellt. Diese Unabhängigkeit schliesst jedoch nicht aus, dass für das Risikomanagement vom Stiftungsrat erarbeitete strenge Vorschriften gelten.

Der paritätisch zusammengesetzte Stiftungsrat besteht aus mindestens acht Mitgliedern, welche von den Partnerorganisationen bestimmt werden. Die Hälfte dieser Mitglieder vertritt die Arbeitgeber-Organisationen und die andere Hälfte die Arbeitnehmer-Organisationen.

Ausgewogen entscheiden

Der Stiftungsrat wird abwechslungsweise von einem Arbeitnehmer-Vertreter und einem Arbeitgeber-Vertreter präsidiert. Der Vizepräsident nimmt immer den Gegenpart ein. Die Mitglieder sind für vier Jahre gewählt. Sie können wiedergewählt werden, wobei das Mandat automatisch bei Erreichen des 65. Altersjahres erlischt.

Das durch diese Organisationsform geschaffene Gleichgewicht der Entscheidungen trägt zu einem langfristigen Vertrauensverhältnis mit den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern bei. Mit dieser Ausgestaltung, den regelmässig in Auftrag gegebenen versicherungstechnischen Gutachten und dem Befolgen der Empfehlungen der Kontrollstelle ist eine qualitativ gute Governance gewährleistet.