20.07.2020Arbeitslos mit mehr als 50 Jahren ? Bewahren Sie Ihre Ansprüche !

Im Falle von Arbeitslosigkeit in den letzten 10 Jahren unmittelbar vor der Vorpensionierung kann der Versicherte freiwillig Beiträge während höchstens 24 Monaten (davon während 12 aufeinander folgenden Monaten in den letzten 2 Jahren) bezahlen, um seinen Leistungsanspruch aufrecht zu erhalten.

Die Perioden mit freiwilligen Beiträgen zählen als unterstellte Arbeitsperioden. Damit dem Antrag stattgegeben werden kann, muss dieser der Kasse innerbalb von 90 Tagen nach Arbeitsverlust mittels des folgenden Formulars zugeschickt werden:

Antrag zur Verlängerung der Versicherungsdeckung

Bei Nichteinhalten dieser Frist kann der Antrag nicht angenommen werden.

Das Formular muss ausgefüllt und unterschrieben mit der letzten monatlichen Lohnabrechnung an die RETAVAL-Stiftung geschickt werden (siehe Adresse).

Der Beitrag muss jeden Monat bis zum 10. eines jedem Monats mit dem Vermerk "freiwilliger Beitrag RETAVAL" einbezahlt werden. Wenn die Zahlung nicht fristgemäss eintrifft, hört die Versicherungsdeckung automatisch auf und der Versicherte ist nicht mehr versichert.

Die Versicherungsdeckung ist ausserdem nicht mehr möglich, wenn der Versicherte eine selbständige Tätigkeit aufnimmt oder wieder eine unterstellte Anstellung findet.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: info@bureaudesmetiers.ch